Aus dem Urteil des EuGH vom 6. 10. 2015, C- 66/14 , Finanzamt Linz, ÖStZ 2015/740, geht hervor, dass § 9 Abs 7 KStG (idF BGBl I 2004/180 und BGBl I 2007/99) insoweit im Widerspruch zu unmittelbar anwendbarem Unionsrecht steht, als es diese Regelung einer Muttergesellschaft erlaubt, beim Erwerb einer Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft, die Mitglied einer solchen Gruppe wird, eine Firmenwertabschreibung der Beteiligung vorzunehmen, ihr dies beim Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft aber versagt. Welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben und auch ob der Konzernbegünstigung das Durchführungsverbot betreffend Beihilfen entgegensteht, war im Weiteren nun vom VwGH zu prüfen. Im fortgesetzten Verfahren über die vom UFS Linz vorgenommene Ausdehnung der Firmenwertabschreibung auf ein slowakisches Gruppenmitglied (steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligung) hat das Höchstgericht diese in Abweisung der Amtsbeschwerde zuerkannt: