Das StRefG 2015/2016 habe im Bereich der GrESt zahlreiche, zum Teil grundlegende Neuerungen gebracht. Unter anderem wurde auch die GrESt-Begünstigung für Umgründungen neu geregelt. Im Zusammenhang mit Realteilungen (Art V UmgrStG) habe dies zu Unklarheiten geführt.