Der EuGH habe kürzlich anlässlich des Vorabentscheidungsersuchens des VwGH zur Unionsrechtskonformität der Firmenwertabschreibung Stellung genommen. Während der Gerichtshof die Frage der Beihilferechtswidrigkeit als unzulässig zurückwies, habe der EuGH in Übereinstimmung mit der Generalanwältin sowie der Mehrheit der Autoren in der Literatur einen nicht zu rechtfertigenden Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit festgestellt.