Die Autoren stellen einen ausgewählten Sachverhalt dar, welcher anlässlich der 10. SWI-Jahreskonferenz präsentiert und diskutiert wurde. Ein österr Unternehmer bediente sich für die Veranstaltung von Fußballkursen einer dt Fußballschule, die Fußballtrainer nach Ö entsandte. Fraglich war, ob durch die Mitbenützung der vom österr Unternehmen zur Verfügung gestellten Trainingsplätze und Räumlichkeiten (etwa sanitäre Anlagen) eine Betriebsstätte des dt Unternehmens in Ö begründet wurde.