Neben der Steuerreform 2015/2016 seien die Änderungen durch das AbgÄG 2015, das GG 2015 sowie das RÄG 2014 von Relevanz. Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sowie die Änderungen bei der GrESt tangieren eine große Anzahl von Steuerpflichtigen. Vernünftiger sei es gewesen, bei der Gegenfinanzierung der Steuerreform bei den international tätigen Unternehmen anzusetzen, weil dies zu erheblichen Beträgen für den Fiskus führen hätte können.