Die Gruppenbesteuerung wurde im Jahr 2004 durch das StRefG 20051 ins österreichische Steuerrecht implementiert und kam erstmalig bei den Veranlagungen für 2005 zur Anwendung. Damit wurde es ermöglicht, Verluste von Gruppenmitgliedern beim Gruppenträger geltend zu machen. Dies führt zur Verminderung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und daher zu entsprechend verminderter Körperschaftsteuer-Belastung. Seither können nicht nur Verluste inländischer Gruppenmitglieder, sondern auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder geltend gemacht werden.