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Keine Umsatzsteuerbefreiung für Jagdpachtverträge, Bemessungsgrundlage umfasst auch Nebenkosten

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2016/152ÖStZ 2016, 101 Heft 4 v. 19.2.2016

UStG 1994: §§ 1 Abs 1, 4 Abs 1 und 6 Abs 1 Z 16

VwGH 22. 7. 2015, 2011/13/0104

Im Erk vom 30. 10. 2014, 2011/15/0123, hat der VwGH entschieden, dass für die bloße Verpachtung eines Fischereirechts eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG aus dem Titel der Verpachtung eines Grundstücks nicht in Betracht kommt. Auch die Verpachtung eines Jagdrechts (der Berechtigung, innerhalb des zustehenden Jagdgebietes Wild unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen in der im weidmännischen Betrieb üblichen Weise "zu hegen, zu verfolgen, zu fangen und zu erlegen, ...") ist iS dieser Rechtsprechung (keine Einräumung einer Berechtigung, das "betreffende Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen") - auch nach "EU-Recht" zweifelsfrei iS der Rechtsprechung "C.I.L.F.I.T" (Urteil des EUGH vom 6. 10. 1982, C-283/81 ) - nicht von der Umsatzsteuer befreit (vgl idS zB Ruppe/Achatz, UStG4, § 6 Tz 223 und 393, Sarnthein, Die Verpachtung des Jagdrechts aus umsatzsteuerlicher Sicht, in FS Pircher, Wien 2007, 179, sowie Haunold/Tumpel/Widhalm, SWI 2008, 274 ff [276]).

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