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Ist Strafschadenersatz abzugsfähig? (Gebetsroither, SWK 34-35/2015, S. 1548)

Artikelrundschau Dezember 2015 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/137ÖStZ 2016, 97 Heft 4 v. 19.2.2016

Ein Unternehmen habe für einen Produkthaftungsfall neben Schadenersatz auch Beträge für sogenannte punitive damages (Strafschadenersatz) als Rückstellung dotiert. Zusätzlich zur strittigen Rückstellungshöhe ergebe sich die grundsätzliche Frage, ob Strafschadenersatz abzugsfähig sei.

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