Ein Unternehmen habe für einen Produkthaftungsfall neben Schadenersatz auch Beträge für sogenannte punitive damages (Strafschadenersatz) als Rückstellung dotiert. Zusätzlich zur strittigen Rückstellungshöhe ergebe sich die grundsätzliche Frage, ob Strafschadenersatz abzugsfähig sei.