Die durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 eingeführten Änderungen und Neuerungen in der österr Rechnungslegung seien bereits in vielzähligen Abhandlungen beleuchtet und thematisiert worden. Weniger Aufmerksamkeit hätten jedoch bislang die Änderungen rund um die Struktur von Bilanz und Anhang im Zusammenhang mit den neu eingeführten Größenkategorien, die den österr Gesetzgeber dazu veranlassten, auch die UGB-Formblatt-Verordnung zu ändern, erhalten. Der Beitrag befasst sich mit dem Begutachtungsentwurf der überarbeiteten Verordnung vom Bundesminister für Justiz.