Mit dem StRefG 2015/2016 habe der Gesetzgeber den für die Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilsinhaber zentralen § 4 Abs 12 EStG radikal geändert. Mit dem AbgÄG 2015 sei die Bestimmung erneut novelliert worden, um überschießende Rechtsfolgen zu beseitigen. Allerdings komme es nicht zu einer vollständigen Restauration der Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016. Die Auswirkungen von Umgründungen auf den Stand der Innenfinanzierung seien derzeit völlig offen. Die Autoren zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.