Die Steuerreform bringe eine massive steuerliche Mehrbelastung für Immobilieneigentümer. Einerseits ergäben sich Änderungen in der laufenden Besteuerung, andererseits komme es bei der entgeltlichen Übertragung von Liegenschaften durch die Anhebung der Immo-ESt auf 30 % zu einer höheren Abgabenlast. Mithilfe des UmgrStG sei es möglich (begünstigtes) Vermögen mit ertragsteuerlicher Wirkung auf einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag auf einen übernehmenden Rechtsträger rückzubeziehen. Wegen der Erhöhung des Steuersatzes sei diesen Möglichkeiten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.