Am 24. 11. 2015 wurde im Ministerrat die Regierungsvorlage des AbgÄG 2015 beschlossen; dieses enthält eine Reihe von ertragsteuerlichen Änderungen, die für die Unternehmens- und Konzernbesteuerung relevant sind. Der Beitrag will einen Überblick über die Neuerungen bei der Einkünftezurechnung, Einlagenrückzahlung sowie Wegzugsbesteuerung geben und dabei auch die Änderungen im Begutachtungsverfahren ansprechen.