Seilbahnen seien ein wichtiger Bestandteil der österr Volkswirtschaft und Infrastruktur; derzeit stünden österreichweit ca 1.100 Seilbahnen und 1.850 Schlepplifte in Betrieb. Nach Ablauf ihrer Betriebszeit seien die Anlagen abzutragen und das Gelände zu rekultivieren. Für diese Verpflichtung billige der VwGH eine Ansammlungsrückstellung. Ausgehend von der Entscheidung des VwGH beleuchtet der Beitrag weitere praktische Fragestellungen bei der Bildung einer solchen Ansammlungsrückstellung.