Im Zuge des "Bankenpakets" und der Steuerreform 2015/2016 sei der Zugriff auf Bankdaten in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen geändert und erweitert worden. Überdies seien für die Abgabenbehörden des Bundes Möglichkeiten geschaffen worden, in Abgabenverfahren Zugriff auf (äußere und inhaltliche) Bankdaten zu erhalten. In diesem Zusammenhang seien insb die Änderung des § 38 BWG und die Erlassung des KontRegG von Bedeutung. Im Beitrag werden die bisherige und die neue Rechtslage in den verschiedenen Verfahren gegenübergestellt.