Seit 15. 8. 2015 sei eine Konteneinschau im Abgabenverfahren möglich. Das Auskunftsverlangen der Abgabenbehörde an das Kreditinstitut sei nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung eines bestimmten Verfahrens, das einen besonderen Rechtsschutz bieten soll, zulässig. Die Ausgestaltung des Verfahrens im KontRegG und die damit verbundene Einführung des Rechtsmittels des Rekurses im Abgabenverfahren lasse jedoch zahlreiche Fragen offen.