Mit dem sog "Bankenpaket" habe sich der Zugang zum Bankgeheimnis im Verhältnis zwischen Kreditinstitut und Abgabenbehörden grundlegend geändert. In diesem Zusammenhang spiele auch die Einrichtung eines (zentralen) Kontenregisters eine bedeutende Rolle. Datenschutzrechtlichen Bedenken begegne dies nicht.