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Belegerteilung und Registrierkasse - praktische Überlegungen (Prodinger, SWK 36/2015, S. 1614)

Artikelrundschau Dezember 2015 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/96ÖStZ 2016, 72 Heft 3 v. 5.2.2016

Ab 2016 sind Unternehmer verpflichtet, Einzelaufzeichnungen zu führen und Belege zu erteilen. Bei betrieblichen Einkünften ist auch eine Registrierkassa zu führen, die ab 2017 auch eine Signaturein-

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heit haben muss. Bei der Belegerteilung gebe es verschiedene Möglichkeiten, bei den Registrierkassen seien verschiedene Modelle am Markt. Der Steuerpflichtige habe eine entsprechende Entscheidung zu treffen.

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