Die legistische Umsetzung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht führe zu einem heillosen Durcheinander von Begriffen und Verpflichtungen. Auch wenn alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu befürworten sind, müsse Kritik an der legistischen Ausformulierung geübt werden. Sowohl die Adressaten als auch die Berater hätten Probleme, den Begriffswirrwarr zu durchblicken. Die dazu ergangene BarUV 2015 und der Durchführungserlass ließen viele Fragen und Zweifel offen.