Beim Cash Pooling (= Teil des Cash Managements von Unternehmensgruppen) werde in der Prüfungspraxis vielfach die Angemessenheit der Verrechnungspreise zwischen den beteiligten in- und ausländischen Unternehmen intensiv diskutiert. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BFG stellte dieses für eine angemessene Verzinsung von Guthaben auf eine "durchschnittliche Verweildauer" ab.