Das StRefG 2015/2016 sieht ua eine Einführung eines 13%igen MWSt-Satzes für Kinderbetreuungseinrichtungen und Kultur vor. Die bislang für Betriebe gewerblicher Art von KöR in der Praxis nicht relevanten abgabenrechtlichen Begünstigungen für gemeinnützig geführte Einrichtungen iSd §§ 34 ff BAO gewinnen an Attraktivität. Handlungsoptionen und deren Auswirkungen werden im Beitrag dargestellt.