Die Autorin untersucht die umsatzsteuerlichen Aspekte von Negativzinsen beim Spareinlagengeschäft und kommt zu dem Schluss, dass diese als eine Gebühr für die Verwahrung von Ersparnissen anzusehen und als Leistung im Einlagengeschäft daher gem § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG befreit seien.