Das BMF sieht im Entwurf des UStR-Wartungserlasses 2015 eine Regelung vor, mit der die pauschale Aufteilung des Hotel- oder Pensionspreises ab 1. 5. 2016 bei Zimmern mit Frühstück/Halbpension/Vollpension bzw All-Inclusive auf Beherbergung (13 %) und Verpflegung (10 %) detailliert und operationalisiert wird. Die Umsetzung dieser Bestimmung sei für die Praxis kompliziert und könne im Regelfall wohl nur durch den Einsatz geeigneter Registrierkassensysteme bzw entsprechender Fakturierungssoftware sichergestellt werden.