Der Gesetzgeber hat mit dem StRefG 2015/2016 in gewissen Bereichen den USt-Satz von 10 % auf 13 % erhöht. Davon betroffen ist auch die "Beherbergung". Die "Vermietung für Wohnzwecke" unterliegt weiterhin dem 10%igen Steuersatz. Es liege auf der Hand, dass die genauere Abgrenzung der beiden Begriffe durch die Gesetzesänderung an Bedeutung gewonnen habe. Der Autor konzentriert sich auf die Unterscheidung der beiden Begriffe anhand des Beispiels der Vermietung von Ferienwohnungen.