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Abgrenzung zwischen den ermäßigten Umsatzsteuersätzen (Bartalos/Pfeiffer, SWK 31/2015, S. 1400)

Artikelrundschau November 2015Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/34ÖStZ 2016, 27 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

IZm der Einführung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 13 % durch das StRefG 2015/2016 stellen sich insb Abgrenzungsfragen zwischen dem ermäßigten Steuersatz von 10 % und 13 %. (In SWK 33/2015, S. 1487 erfolgt eine Richtigstellung, weil bei Krankenhäusern/Kuranstalten bzw Pflegeanstalten, Blinden- und Siechenheimen irrtümlich Tabellenzellen mit falschen Angaben abgedruckt wurden.)

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