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Belegerteilungspflicht erfasst auch Menge und handelsübliche Bezeichnung (Linke, SWK 32/2015, S. 1445)

Artikelrundschau November 2015(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/26ÖStZ 2016, 26 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

Die Registrierkassenpflicht mit Belegerteilungspflicht sei eine gute Sache, soweit sie dem FA (und dem Kunden) die Möglichkeit der Kontrolle gebe, dass ein Barumsatz erfasst worden sei und sich auf die Besteuerung des Unternehmers auswirken werde. Soweit Teile der neuen Bestimmungen vielen Unternehmern zusätzliche Arbeit und Kosten aufbürden, seien sie abzulehnen.

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