Die Registrierkassenpflicht mit Belegerteilungspflicht sei eine gute Sache, soweit sie dem FA (und dem Kunden) die Möglichkeit der Kontrolle gebe, dass ein Barumsatz erfasst worden sei und sich auf die Besteuerung des Unternehmers auswirken werde. Soweit Teile der neuen Bestimmungen vielen Unternehmern zusätzliche Arbeit und Kosten aufbürden, seien sie abzulehnen.