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Strafrechtliche Ahndung schwerer Umsatzsteuerdelikte (Bieber, taxlex 11/2015, S. 343)

Artikelrundschau November 2015Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/23ÖStZ 2016, 25 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

Der EuGH erinnert in seinem Urteil vom 8. 9. 2015, C-105/14 , Ivo Taricco ua, daran, dass die USt eine EU-Einnahme iSd Art 2 Abs 1 lit b 2007/436/EG ist. Jeder EU-Mitgliedstaat habe nicht nur seine nationalen, sondern auch die europäischen Umsatzsteuerinteressen zu schützen (vgl Art 4 Abs 3 EUV; Art 325 AEUV). Nationale Steuervorschriften seien so zu gestalten, dass schwere Umsatzsteuerhinterziehungen strafrechtlich geahndet werden können.

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