Durch die geplante Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie sollen voraussichtlich ab dem 1. 1. 2016 alle Tax Rulings (auch der Vergangenheit: ab 2006) an alle 28 EU-Mitgliedstaaten ohne Anonymisierung weitergeleitet werden. Gewinnmargen bei Verrechnungspreisen oder Auslandsverluste im Rahmen von Umgründungen könnten somit ab 2016 allen europäischen Steuerverwaltungen mitgeteilt werden. Zahlreiche Länder versuchen zurzeit, den "radikalen" Entwurf der Kommission noch abzumildern; ob dies gelingen wird, ist jedoch fraglich.