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Nicht anonymisierte Weiterleitungspflicht von Tax Rulings an alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. 1. 2016 (Varro/Hayden, ecolex 11/2015, S. 1001)

Artikelrundschau November 2015Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/14ÖStZ 2016, 24 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

Durch die geplante Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie sollen voraussichtlich ab dem 1. 1. 2016 alle Tax Rulings (auch der Vergangenheit: ab 2006) an alle 28 EU-Mitgliedstaaten ohne Anonymisierung weitergeleitet werden. Gewinnmargen bei Verrechnungspreisen oder Auslandsverluste im Rahmen von Umgründungen könnten somit ab 2016 allen europäischen Steuerverwaltungen mitgeteilt werden. Zahlreiche Länder versuchen zurzeit, den "radikalen" Entwurf der Kommission noch abzumildern; ob dies gelingen wird, ist jedoch fraglich.

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