2013 ging der UFS Linz davon aus, dass die Beschränkung der Firmenwertabschreibung auf Beteiligungen an unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften unionrechtswidrig sei. Der VwGH initiierte ein Vorabentscheidungsverfahren. Der EuGH schloss sich den Ausführungen der Generalanwältin an, dass die österr Regelung zur Firmenwertabschreibung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Auffassung habe für die österr Rechtslage weitreichende Konsequenzen.