Mit dem StRefG 2015/20161 wurde das GrEStG grundlegend novelliert.2 Noch vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen hat der Gesetzgeber mit dem AbgÄG 20153 insb Zweifelsfragen bei der Anteilsvereinigung, die in den vergangenen Monaten intensiv in Fachkreisen diskutiert wurden, beseitigt. Dieser Beitrag soll den erst kürzlich verfassten Beitrag der Autoren zu Anteilsvereinigungen und -übertragungen nach dem StRefG 2015/20164 auf den neuesten Stand bringen.