Mit dem Steuerreformgesetz 2015/20161 wurde das GrEStG grundlegend novelliert.2 Noch vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 20153 in einigen Detailfragen nachgeschärft. Weiters wurden mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 20154 Begünstigungen für die Zuwendung von Vermögen bzw Grundstücken an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Privatstiftungen eingeführt. Dieser Beitrag behandelt die mit den Novellen verbundenen Neuerungen bzw Änderungen, wobei der Themenkomplex der Anteilsvereinigung bzw -übertragung einem gesonderten Beitrag vorbehalten ist.5