Die Frage, ob bei vergünstigten Reiseangeboten an Mitarbeiter der Touristikbranche, die idR nicht unmittelbar vom Arbeitgeber, sondern von Dritten eingeräumt werden, Arbeitslohn vorliege, werde in Deutschland kontrovers diskutiert. In Ö habe sich die Literatur bisher kaum mit der Besteuerung von Drittrabatten beschäftigt. Die Autoren versuchen allgemeine Abgrenzungskriterien herauszuarbeiten und diese auf die typischen Fallgestaltungen in der Touristik zu übertragen.