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Wann sind Drittrabatte steuerpflichtiger Arbeitslohn? (Sadlo/Heinz, ÖStZ 2016/340, S. 225)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/583ÖStZ 2016, 385 Heft 14 v. 22.7.2016

Die Frage, ob bei vergünstigten Reiseangeboten an Mitarbeiter der Touristikbranche, die idR nicht unmittelbar vom Arbeitgeber, sondern von Dritten eingeräumt werden, Arbeitslohn vorliege, werde in Deutschland kontrovers diskutiert. In Ö habe sich die Literatur bisher kaum mit der Besteuerung von Drittrabatten beschäftigt. Die Autoren versuchen allgemeine Abgrenzungskriterien herauszuarbeiten und diese auf die typischen Fallgestaltungen in der Touristik zu übertragen.

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