Die Regelung bezüglich latenter Steuern habe durch das RÄG 2014 eine grundlegende Änderung erfahren. Hinsichtlich der Ermittlung finde ein Methodenwechsel von der G&V-orientierten zur bilanzorientierten Methode statt. Nur noch für kleine Kapitalgesellschaften bestehe im Bereich der aktiven latenten Steuern ein Aktivierungswahlrecht, für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften hingegen eine Aktivierungspflicht. In Bezug auf Verlustvorträge bestehe nunmehr für alle Gesellschaftsgrößen ein Aktivierungswahlrecht. Mit den Neuerungen in Zusammenhang stehende Gestaltungsüberlegungen werden im Artikel behandelt.