Vorsorge gegen eine Verschiebung stiller Reserven könne beim Verkehrswertzusammenschluss nicht nur durch Bilanzierung, sondern auch durch Ergänzungsrechnungen zur (fortgesetzten) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung getroffen werden.
Vorsorge gegen eine Verschiebung stiller Reserven könne beim Verkehrswertzusammenschluss nicht nur durch Bilanzierung, sondern auch durch Ergänzungsrechnungen zur (fortgesetzten) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung getroffen werden.