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Die "unverbrauchbare Sache" als ein Tatbestandsmerkmal des § 33 TP 5 GebG (Moser, SWK 13/2016, S. 674)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/549ÖStZ 2016, 357 Heft 13 v. 1.7.2016

Die Definition einer unverbrauchbaren Sache im ABGB lasse vor allem in einer zunehmenden digitalisierten Welt viele Zweifelsfragen offen. Bei körperlichen Sachen könne deren Verbrauch einigermaßen leicht bestimmt werden. In viel ausgeprägterem Maße gelte das für unkörperliche Sachen. Letztlich sei auch diese Frage eine Facette der Rechtsunsicherheit, welcher die Steuerpflichtigen im Gebührenrecht ausgesetzt seien.

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