Das lange Warten habe ein Ende. Auch (österr) Abgabepflichtige dürften nunmehr nach gesetzlichen Dokumentationsbestimmungen die Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen "zu Papier" bringen, BEPS mache es möglich. Aber auch der verstärkt in den Vordergrund tretende "Compliance"-Ansatz habe den früher - mutmaßlichen - Standortvorteil einer "weichen" (auf allgemeinen Bestimmungen der BAO und den VP-Richtlinien basierenden) Dokumentationsregelung sukzessive in einen Standortnachteil gedreht. Ab 2016 sei nach detaillierten gesetzlichen Vorgaben zu dokumentieren.