Zunehmend heftiger werde darüber diskutiert, ob Völkergewohnheitsrechtsnormen, insb OECD-Dokumente, rechtsverbindlich sein können, obwohl sie nicht vom Parlament beschlossen und nicht im BGBl verlautbart worden seien. Dabei vertreten nicht nur die Verwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit, sondern auch die Höchstgerichte und das Parlament einander widersprechende Auffassungen.