Der Gesetzgeber habe durch das StRefG 2015/2016 die Zuzugsbegünstigung durch Einfügung eines Freibetrags für Wissenschaftler und Forscher erweitert, um bei internationalen Spitzenkräften aus Wissenschaft, Forschung, Kunst und Sport steuerliche Härten, die sich durch einen Zuzug nach Ö ergeben, abzubauen. Die Sicht von Seydl, SWI 9/2015, S. 430 ff sei eine zu enge Interpretation und würde die Effektivität der Norm vereiteln.