Mit der am 14. Juni im Ministerrat verabschiedeten Regierungsvorlage des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016, 1190 BlgNR 25. GP , wurde insb im Verrechnungspreisdokumentationsgesetz der Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in einigen Punkten Rechnung getragen. Im Folgenden werden die am relevantesten erscheinenden Abänderungen gegenüber dem Ministerialentwurf, siehe ÖStZ 2016/433, zusammengefasst: