Mit dem Fokus den Bereich der gemeinnützigen Organisationen und insbesondere auch den Bereich der Sportvereine ua durch entbürokratisierende Maßnahmen, auch im Bereich der durch das StRefG 2015/2016 eingeführten Registrierkassenpflicht, weiter zu entlasten, haben nochmals Verhandlungen auf Regierungsebene stattgefunden. Als Ergebnis ist im Ministerrat am 21. Juni 2016 nun ein Bündel verschiedener Maßnahmen bei der Registrierkassenpflicht mit Erleichterungen für gemeinnützige Vereine sowie Wirtschaftstreibende beschlossen worden. Die Regierung hat sich auf die folgenden inhaltlichen und zeitlichen Eckpunkte des Vorhabens geeinigt: