Bei der Frage, ob der Verlustabzug im Gefolge einer Umgründung auf die übernehmende Gesellschaft übergeht, sei die Prüfung der qualifizierten Umfangsminderung des Betriebs erforderlich. Maßgeblich hierfür sei die Beurteilung nach quantitativen betriebswirtschaftlichen Parametern, die für den betroffenen Betrieb wesentlich sind.