Das jüngst in Kraft getretene GG 2015 hat eine Neufassung des BStFG 2015 mit sich gebracht. Zugleich wurden auch steuerliche Maßnahmen getroffen, um Rechtsträger nach diesem neuen Gesetz für gemeinnützige Zwecke hinreichend attraktiv zu machen. Der Beitrag soll einen ersten Überblick über die neue Rechtslage geben und auch auf Unklarheiten des BStFG 2015 hinweisen.