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Umfang und Grenzen der Rückwirkungen bei Umgründungen (Renner, SWK 10/2016, S. 565)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/505ÖStZ 2016, 335 Heft 12 v. 20.6.2016

Das UmgrStG tritt als Sondersteuergesetz zum allgemeinen Ertragsteuerrecht hinzu und regelt somit nicht alle Tatbestände eigenständig. Da das Ertragsteuerrecht grundsätzlich rückwirkungsfeindlich ist, seien nach aktueller VwGH-Ansicht Rückwirkungsfiktionen des Umgründungssteuerrechts als Ausnahmebestimmungen nicht weit auszulegen. Überdies widerspreche die Verlagerung in der Privatsphäre eingetretener Verluste in die betriebliche Sphäre ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen.

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