Entsteht bei einem verbundenen abhängigen Unternehmen aufgrund einer Konzernumlage, die von einem Low-Risk- Distributor in einem Niedrigsteuerland an den österreichischen Strategieträger für Verkaufs- und Managementunterstützung bezahlt wird, ein außergewöhnlich hoher Gewinn, müsse das fremdübliche Zustandekommen nachgewiesen werden. Sonst würden fremdübliche (durchschnittliche) Bedingungen der Besteuerung zugrunde gelegt und darüber hinausgehende Gewinnteile dem risiko- und funktionstragenden Unternehmen zugeordnet.