Sind Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts ausgestaltet, stelle sich die Frage, wie Agrargemeinschaften im Abgabenrecht zu behandeln seien.
Sind Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts ausgestaltet, stelle sich die Frage, wie Agrargemeinschaften im Abgabenrecht zu behandeln seien.