Mit dem am 1. 1. 2016 in Kraft getretenen "Gemeinnützigkeitspaket" soll die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen durch ein neues Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG 2015) gefördert werden. Begleitet wird das BStFG 2015 von steuerlichen Begünstigungen, die sowohl für gemeinnützige Stiftungen iSd BStFG 2015 als auch für Privatstiftungen nach dem PSG 1993 gelten. Es bestehen dabei wesentliche Abweichungen zwischen BStFG 2015 und PSG 1993, die zukünftig bei einer Stiftungsgründung zu berücksichtigen sein werden. Trotz grundsätzlicher Beschränkung auf gemeinnützige Stiftungen ist zudem fraglich, inwieweit diese Steuervorteile auch bei einem anschließenden Wechsel in die Eigennützigkeit zustehen.