Kohler repliziert auf den Beitrag von Bodis, SWK 10/2016, S. 551. Beim Verkauf von Altgrundstücken an Kapitalgesellschaften handele es sich um kein Steuersparmodell, sondern um einen im Wirtschaftsleben bei älteren Personen üblichen Übertragungsvorgang, um einerseits durch langfristige Ratenzahlung eine Altersversorgung zu erreichen und um andererseits künftige Grunderwerbsteuern (mögliche künftige Vermögensteuern oder Erbschaftsteuern etc) bei Aufsplitterung von Vermögen im Erbfall zu vermeiden.