Im Rahmen von Außenprüfungen komme es häufig iVm Funktionsverlagerungen über die Grenze zu Diskussionen, wenn es um die Frage der Abzugsfähigkeit von Schließungskosten gehe. Während aus Unternehmenssicht die Allokation von Schließungskosten zu einem steuerlichen Vorteil führen könne, lege die Finanzverwaltung der Abzugsfähigkeit von Schließungskosten eine Nutzenanalyse zugrunde.