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Bestandvertrag, Weitergaberecht, gebührenrechtliche Beurteilung (Änderung der Rsp)

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/470ÖStZ 2016, 307 Heft 11 v. 7.6.2016

GebG: § 33 TP 5

VwGH 9. 9. 2015, Ro 2014/16/0072

Im Rahmen eines Bestandverhältnisses liegt ein Weitergaberecht vor, wenn der Bestandgeber (etwa schon im Bestandvertrag) von vornherein zustimmt und dem Bestandnehmer das Recht einräumt, durch bloße Erklärung alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, dass dieser an seiner Stelle Bestandnehmer wird, ohne dass es einer (weiteren) Erklärung des Bestandnehmers bedarf (vgl zB OGH 18. 12. 2001, 5 Ob 201/01x).

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