Am 17. 3. 2016 habe der Generalanwalt die Schlussanträge iZm dem Vorabentscheidungsersuchen des BFG zur Energieabgabenvergütung vorgetragen. Er habe darin Verstöße gegen die Verpflichtungen der AGVO geortet. Der Autor stellt die wesentlichen Aussagen der Schlussanträge kurz dar.