Mit dem GemeinnützigkeitsG 2015 wurden neben der Neukodifizierung des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes und wichtigen Änderungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts in der BAO auch umfangreiche Änderungen im Bereich der ertragsteuerlichen Spendenbegünstigung vorgenommen. Dabei sei besonders die Attraktivierung von Spenden durch und an Stiftungen im Vordergrund gestanden.